Kuh im Tiertransporter

Lebendtiertransporte in Drittstaaten stark beschränken

Status:
Spannend - Was wird wie umgesetzt?
Gespannter Smiley


Versprechen der Regierung:

» Lebendtiertransporte in Drittstaaten werden künftig nur erlaubt, wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden. [...] «
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag -

Regierung gegen nationales Tiertransportverbot in Drittstaaten
#JetztMehrTierschutz
EU-Tierschutztransportverordnung wird derzeit überarbeitet
EU-Gesetzesvorschlag enttäuscht: kein Transportverbot in Drittstaaten
BMEL setzt sich für ein EU-weites Verbot von Tiertransporten ein
Entwurf Tierschutzgesetz lässt Tiertransporte komplett außen vor
Regierung gegen nationales Tiertransportverbot in Drittstaaten
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EU-Tierschutztransportverordnung wird derzeit überarbeitet
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BMEL setzt sich für ein EU-weites Verbot von Tiertransporten ein
Entwurf Tierschutzgesetz lässt Tiertransporte komplett außen vor

Immer noch umstrittene Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Nach wie vor gibt es Langstreckentransporte – aus Deutschland werden Rinder auf die lange, strapaziöse Reise in Länder außerhalb der EU wie Algerien, Ägypten oder Marokko geschickt. Sie sind tragend und sollen ihre Kälber in dem jeweiligen Zielland zur Welt bringen. So kann dort auch von der Milch der Kuh profitiert werden, bis diese nach ein bis zwei Jahren in der Regel grausam ohne Betäubung geschlachtet wird. Bis es soweit ist, haben sie meistens eine mehrere tausende kilometerlange Fahrt vor sich. Staus, lange Wartezeiten an den EU- und Zollhäfen verschlimmern die Situation der Tiere. Sie leiden unter Hitze und der Enge in den Lastwagen.

Überfahrt per Schiff

Um das jeweilige Drittland zu erreichen, müssen die meisten von ihnen erst auf dem LKW und dann per Schiff weiter transportiert werden. Daher geht mit ihrer Ankunft am Hafen die tierunwürdige Odyssee weiter – und das können durchaus mehrere Tage sein. 

Die Tiere stehen häufig in ausgemusterten Autofähren oder Frachtern, die das Wort seetauglich kaum mehr verdienen. Diese Schiffe wurden nicht dafür gebaut, lebende Tiere zu transportieren, entsprechend schlecht sind sie ausgestattet: die Belüftung ist unzureichend, eine vernünftige Fütterung und das Tränken der Tiere sowie saubere Einstreu sind nicht immer gewährleistet. Außerdem leiden die Rinder durch die Schaukelbewegung bei Seegang. 

Tiertransporte miserabel überwacht 

Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten überwachen die in ein Drittland führenden Tiertransporte nur unzureichend. Ist die vorgelegte Routenplanung plausibel und der LKW zugelassen, muss der Transport genehmigt werden. Nachdem ein LKW oder Schiff das Territorium der EU verlassen hat, haben die EU-Behörden keine Kontrollmöglichkeiten mehr. Das ist besonders fatal, da Tierschutz in den meisten Zielländern keine Rolle spielt. Neben Gründen des Tierschutzes sprechen auch Argumente des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verbreitung von Krankheiten dafür, Transporte nur über möglichst kurze Strecken durchzuführen.

Deutschland könnte und sollte eine Vorreiterrolle in der EU übernehmen und Transporte in Staaten außerhalb Europas verbieten. Ein Verbot der Transporte in bestimmte Drittstaaten, die die Mindeststandards bei Haltung und Schlachtung nicht einhalten, könnten die deutschen Bundesländer einheitlich aussprechen, wie eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages darstellt. So könnten Langstreckentransporte von Deutschland aus zeitnah beendet werden.

Unsere Forderungen:

  • Ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten außerhalb Europas
  • Verbot von Tiertransporten, die länger als acht Stunden andauern
  • Anstelle lebender Tiere sollte gefrorenes Fleisch oder genetisches Material transportiert werden
  • Dezentralisierung der Landwirtschaft, das heißt Aufzucht, Haltung und Schlachtung möglichst nah bei einander, um Tiertransporte zu vermeiden

Was bisher geschah

Die EU kündigt an, im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie die Tierschutzgesetzgebung zu überarbeiten, worunter auch die EU-Tiertransportverordnung fällt.

Das EU-Parlament hat über einen Bericht des Untersuchungsausschusses zu Tiertransporten abgestimmt. Das Ergebnis war jedoch sehr ernüchternd – das EU-Parlament hat die Chance verpasst, notwendige systemische Veränderungen zu unterstützen.

Es geht ein Schreiben an den Bundesminister Cem Özdemir, mit der Bitte um ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten. Deutschland könnte mit einem nationalen Verbot bereits jetzt die Lage der Tiere verbessern und auf EU-Ebene mit gutem Beispiel voranschreiten.

Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt, dass es Probleme im Zusammenhang mit Tiertransporten gibt und spricht Empfehlungen aus: Mehr Platz, niedrigere Temperaturen und kürzere Transportzeiten sind für die Verbesserung des Wohlergehens von Nutztieren beim Transport erforderlich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zieht zum 01. Juli 2023 seine Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht in Drittländer zurück.

Es gibt breiten Zuspruch beim EU-Agrarministerrat über ein Papier, welches für eine Weiterführung der tierquälerischen Transporte wirbt und sich gegen jedwede Einschränkung ausspricht. Deutschland und vier weitere Länder haben sich dagegen ausgesprochen und auch Bundeminister Cem Özdemir wirbt für eine europäische Lösung.

In einer Stellungnahme spricht sich die Bundesregierung gegen ein nationales Transportverbot in bestimmte Drittstaaten aus. Sie bezweifelt, dass ein nationales Transportverbot in Drittstaaten geeignet ist, um Tiere vor Missständen bei Tiertransporten zu verhindern. Sie lässt außer Acht, dass weitergehende Beschränkungen auf nationaler Ebene durchaus zulässig wären. Die Bundesregierung vergibt damit die Chance, als Vorreiter in der EU bessere Standards zu setzen. 

Die Bundesregierung bemüht sich zwar, Tiertransporte in Drittländer stärker zu regulieren – allerdings auf EU-Ebene im Zusammenschluss mit anderen Mitgliedstaaten.

Die EU-Kommission legt viel zu spät einen Entwurf für einen EU-Transportverordnung vor. Eine Abkehr von Lebendtiertransporten über weite Strecken und in Länder außerhalb Europas ist laut dem Entwurf ebenso wenig vorgesehen wie eine Abkehr von Schiffstransporten – obwohl diese besonders qualvoll sind und eine adäquate Versorgung und Betreuung der Tiere auf See nicht gewährleistet werden kann. Positiv ist, dass Tieren auf Transporten mehr Platz zugestanden wird, dass Transportzeiten in LKW zeitlich begrenzt und das Mindestalter für Kälber beim Transport von 14 Tagen auf fünf Wochen angehoben wurde.

Genauere Vorgaben als bisher regeln für Hunde und Katzen beispielsweise die Temperatur sowie Fütterung und Wasserversorgung während eines Transports - auch wenn diese insgesamt noch nicht weit genug gehen. Kritisch ist, dass Reptilien und Amphibien nicht berücksichtigt werden. Zierfische sind gänzlich von der Verordnung ausgenommen. Erstmals Berücksichtigung finden hingegen „Speisefische“, Krebstiere und Kopffüßer. Während die bisherige Version der Verordnung auf aquatische Lebewesen nicht anwendbar war, bündelt der Entwurf nun wichtige Grundsätze für den Transport dieser Tiere – ohne jedoch die notwendigen konkreten Kriterien für einzelne Arten zu benennen. Über den Entwurf für die neue Transportverordnung wird im nächsten Schritt nun im Agrarministerrat und im EU-Parlament beraten. Vor den Wahlen wird die Verordnung nicht mehr abschließend beraten werden können. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Tierschutzgesetz lässt den Bereich Tiertransporte komplett außen vor, obwohl ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten rechtlich umsetzbar wäre.