Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde
Versprechen der Regierung:
» Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden werden obligatorisch. «
- Auszug aus dem Koalitionsvertrag -
Identifikationsprobleme bei Fundtieren
Tagtäglich gehen Hunde und auch viele andere Heimtiere ihren Haltern buchstäblich verloren. Sei es, weil sie sich beim Freilauf erschrecken und weglaufen, einer interessanten Spur folgen und nicht mehr zurückkommen oder aus anderen Gründen unauffindbar bleiben. Dies sind Schreckensszenarien für alle Hundebesitzer.
Hunde ohne Mikrochip
Ist der Hund dann nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet und auf die aktuelle Anschrift des Hundebesitzers in einem Haustierregister wie zum Beispiel FINDEFIX registriert, wird es schwierig, das Tier dem Halter zuzuordnen. Nicht selten landen solche Tiere im Tierheim und müssen neu vermittelt werden.
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden lassen sich verloren gegangene Tiere sofort identifizieren, sodass ihre Halter sie schnell wieder in die Arme schließen können. Denn ein vermisstes Tier ist noch lange nicht für immer verloren. Viele Tiere werden aufgefunden und im besten Fall in einem Tierheim oder einer Tierarztpraxis abgegeben. Dort kann der Mikrochip unkompliziert ausgelesen werden. Auch vorsätzlich ausgesetzte Tiere lassen sich so zurückverfolgen – sofern der Halter eine korrekte Adresse hinterlegt hat.
Illegaler Welpenhandel
Durch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden ließe sich der illegale Welpenhandel zudem erheblich eindämmen. Schließlich könnten die zuständigen Behörden die Herkunft der Tiere nachvollziehen und so Kriminelle, die mit Welpen handeln, leichter identifizieren. Dies führt wiederum zu einer erheblichen Entlastung der Tierheime, in denen die meist kranken und viel zu jungen Welpen landen.
Anonymer Welpenhandel
Welpenhändler verkaufen ihre Tiere meist anonym im Internet über Kleinanzeigenportale wie Ebay Kleinanzeigen oder ähnliche Foren. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde dies erschweren.
Nur wer seinen Hund kennzeichnen und registrieren lässt, stellt sicher, dass er dem Halter zugeordnet werden kann. Entläuft ein Hund zum Beispiel während des Urlaubs, kann er über die registrierte Mikrochip-Nummer schnell und zweifelsfrei dem Tierhalter zugeordnet werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die vom Halter angegebenen Daten stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Kommunen und Tierheime, die Fundtiere aufnehmen und versorgen, würden so dauerhaft entlastet.
Deutschland hinkt hinterher
Deutschland ist in Bezug auf eine Kennzeichnung und Registrierung von Hunden Schlusslicht in Europa – zusammen mit vier weiteren Mitgliedstaaten. Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden.
Unsere Forderungen
- Die bundeseinheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden sollte genauso für Katzen gelten
- Einführung einer Heimtierschutzverordnung, welche unter anderem verpflichtende Haltungsvorgaben für alle Heimtierarten macht, sowie einen Sachkundenachweis für Tierhalter noch vor Anschaffung eines Haustieres
- Forderung einer europaweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mit vernetzen Registern
Was bisher geschah
Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Zucht, die Haltung und den Handel mit Hunden und Katzen EU-weit regulieren soll. So soll der illegale Handel mit Hunden und Katzen eingedämmt sowie eine EU-weite Kennzeichnung- und Registrierungspflicht eingeführt werden, die auch für den Onlinehandel gelten soll. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt nun im EU-Parlament und von den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat beraten. Tierschutzrelevante Punkte müssen dabei aber noch dringend nachgebessert werden.
- Neben der Kennzeichnung soll jetzt auch die Registrierung von Hunden und Katzen über das neue Tierschutzgesetz geregelt werden. Leider soll dies nicht direkt im Gesetz verankert sein, sondern über eine Ermächtigungsgrundlage, die es dem BMEL ermöglicht, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
- Der Parlamentskreis Hund sowie der Runde Tisch zu Tierheimen haben beraten, wie Lösungen zu drängenden Problemen wie der schlechten Lage der Tierheime und zum illegalen und legalen Handel mit Tieren gefunden werden können. Beide Gremien werden sich noch weitere Male zusammensetzen.
Im offiziellen Gesetzentwurf ist eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht enthalten. Allerdings soll sie über eine Verordnung erfolgen und ist nicht direkt im Gesetz verankert.