Hundewelpen sitzen in einer dunklen Holzbox

Onlinehandel mit Heimtieren einschränken

Status:
Strittige Debatte
Abwartender Smiley


Versprechen der Regierung:

» Wir führen für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung ein. « 
- Auszug aus dem Koalitionsvertrag -

#JetztMehrTierschutz
TSchG-Entwurf legt Grundlage für BMEL für Onlinehandel-Regulierung
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Der unkontrollierte Welpenhandel im Internet boomt

Wer in einschlägigen Internetportalen nach einem Haustier sucht, wird nach wie vor schnell fündig. Insbesondere Katzen und Hunde – sehr oft Welpen – suchen auf diesem Weg ein neues Zuhause. Aber auch Meerschweinchen, Wellensittiche und Kaninchen werden genauso online angeboten wie exotische Säuger, Reptilien, Qualzuchten oder tierschutzwidriges Zubehör.

Internet verschleiert Identität des Verkäufers

Seriöse Angebote lassen sich von unseriösen teilweise kaum unterscheiden. Die Identität des Verkäufers ist in der Regel nicht bekannt. Wie die Tiere gehalten werden ebenfalls nicht. Und hier liegt das Problem. Beim Handel mit Heimtieren im Internet muss der Verkäufer seine Identität nicht preisgeben – ein wahres Paradies für schwarze Schafe.

Tierschutzwidrige Bedingungen in Osteuropa

Wie so oft sind die Tiere die Leidtragenden. Hundewelpen werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen oft im osteuropäischen Ausland gehalten. Die Elterntiere fristen dort ebenfalls ein schreckliches Leben. Dort stehen sie oftmals in ihren eigenen Exkrementen, ohne menschlichen Kontakt, ohne tierärztliche Versorgung und ohne Freigang –  oft jahrelang.

Welpenhandel an der Tagesordnung

Steht ein Verkauf bevor, werden die Welpen viel zu jung von ihren Müttern getrennt. Das Immunsystem ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgereift. Zudem fehlen den meisten Welpen lebenswichtige Impfungen, da es keine tiermedizinische Betreuung gibt. Das führt dazu, dass die Hunde und auch Katzen später bei ihrem neuen Besitzer häufig schwer erkranken oder den stundenlangen Transport gar nicht erst überleben.

Tierheime oft überlastet

Ein Teil der illegalen transportierten Welpen landet – von den Behörden aufgegriffen und beschlagnahmt – im Tierheim. Dort müssen sie zunächst in Quarantäne, da sie meist nicht gegen Tollwut geimpft sind.

Welpen oft schwer krank

Ein Großteil der Welpen zeigt zudem teils schwerwiegende Krankheitsanzeichen und muss tiermedizinisch intensiv betreut werden. Auch wenn sich die Tierheimmitarbeiter aufopferungsvoll um sie kümmern, leiden manche Tiere auch später noch an gesundheitlichen Langzeitfolgen des illegalen Welpenhandels – auch Verhaltensauffälligkeiten sind möglich. Das liegt unter anderem daran, dass die Trennung vom Muttertier und den Geschwistern, der lange Transport und die oftmals reizarmen Quarantänemaßnahmen während der für Welpen enorm wichtigen Sozialisierungsphase stattfindet.

Unkontrollierte Zucht

Ein weiteres Problem beim illegalen Welpenhandel besteht darin, dass die Zucht unkontrolliert stattfindet, wodurch sich bestimmte genetische Probleme verschärfen können, die kostenintensive und teils lebenslange Behandlungen erforderlich machen.  Manche Tierbesitzer können oder wollen diese Kosten nicht stemmen, sodass jene Tiere oft im Tierheim landen. Insofern befördert der Onlinehandel mit Heimtieren die schlechte finanzielle Situation der Tierheime.

Tiere sind keine Ware und haben im Internet dementsprechend nichts als Verkaufsobjekt zu suchen! Der Onlinehandel mit Tieren jeglicher Art muss ein Ende haben. Er lässt zu viel Raum für unseriöse Geschäfte, die zu Lasten der Tiere gehen. Dieses grundsätzliche Problem kann nur durch ein Verbot gelöst werden. Zumindest sollte aber die Identität der Käufer und Verkäufer nicht im Verborgenen des World Wide Web liegen.

Unsere Forderungen

 

  • Sofortiges Verbot des Handels mit lebenden Tieren, einschließlich Wildtieren, im Internet mit Ausnahme der Präsentation von Tierheimtieren auf seriösen Webseiten
  • Vermehrte Kontrollen und härtere Strafen für illegale Tierhändler
  • Einführung einer Heimtierschutzverordnung, inklusive verpflichtende Haltungsvorgaben für alle Heimtierarten, verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen
  • Sachkundenachweis für Tierhalter noch vor Anschaffung eines Haustieres
  • Konkretisierung des bestehenden Qualzuchtverbotes nach Paragraf 11 b des Tierschutzgesetzes für eine bessere Umsetzbarkeit
  • Aufklärung der Bevölkerung in Bezug auf Tierschutzaspekte unter anderem im Heimtierbereich

Was bisher geschah

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lädt zu einem Runden Tisch zum Onlinehandel mit Tieren ein. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, unterstreicht in einem Kommentar, dass ein Verbot des Onlinehandels von Haus- und Wildtieren – im Besonderen bei geschützten oder gefährdeten Arten oder daraus hergestellten Erzeugnissen –  nötig ist. Auch der Handel mit tierschutzwidrigem Zubehör muss verboten werden. Mindestens bedarf es einer gesetzlichen Regulierung - unter anderem durch eine verpflichtende Identifizierung der Verkäufer und weitere verpflichtende Angaben, die für ein Inserat gemacht werden müssen. Auch sollten die Online-Plattformen zu einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet werden. Eine Freischaltung der Anzeigen sollte erst nach Überprüfung durch Fachpersonal erfolgen. Ebenso zielführend ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um die Herkunft der Tiere nachvollziehen zu können.

Im Namen des Deutschen Tierschutzbundes geht ein Schreiben an Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, raus. In diesem wird auf den „Digital Service Act“ der Europäischen Union hingewiesen, der sich zu dem Zeitpunkt in der Abstimmungsphase befindet. Hier bot sich erstmals die Chance, den Onlinehandel mit Tieren gesetzlich und EU-weit zu regulieren. Wir weisen darauf hin, dass Artikel 22 des Digital Service Act durch einen Absatz zu ergänzen ist, um sicherzustellen, dass Onlinehändler künftig keine Tiere anonym anbieten können.

Das Schreiben zum Digital Service Act wird beantwortet. Das BMEL möchte sich dafür einsetzen, dass in Form einer Ausnahmeregelung beim Angebot von lebenden Tieren eine Identifizierungspflicht vorgesehen ist – unabhängig ob privater oder gewerblicher Händler.

  • Wir wurden gemeinsam mit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari und Martin Rütter zum Parlamentskreis Hund im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema war u.a. der illegale Welpenhandel und was passieren muss, um ihn zu stoppen. Der Parlamentskreis wurde von Vertretern unterschiedlichster Parteien gegründet und beschäftigt sich mit dem Thema Hund. 
  • Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari setzt Runden Tisch zu Tierheimen ein um Lösungen für die drängenden Probleme zur Lage der Tierheime zu finden. Eingeladen waren neben den Tierheimen und Tierschutzorganisationen rund 30 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzen- und Berufsverbänden sowie Bundestagsabgeordnete und Landestierschutzbeauftragte. 
  • Im aktuellen Entwurf des Tierschutzgesetzes sind erstmalig Vorgaben für die Regulierung des Onlinehandels mit Tieren enthalten, welche auch für Tiere geschützter Arten gelten sollen. Dies soll per Verordnung geregelt werden. Auch das Strafmaß für Vergehen im Tierschutzrecht soll im Gesetz erhöht und per Verordnung eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt werden.