Weißes Kaninchen im dunklen Laborkäfig

Tierversuche reduzieren

Status:
Es ist noch nichts passiert
Trauriger Smiley


Versprechen der Regierung:

» Wir legen eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vor. Wir verstärken die Forschung zu Alternativen, ihre Umsetzung in die Praxis und etablieren ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk. « 
- Auszug aus dem Koalitionsvertrag -

#JetztMehrTierschutz
Tierschutzgesetz-Novelle lässt Tierversuche unangetastet
Mängel bei Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht
Insgesamt 2 Mio € für Reduktionsstrategie vorgesehen
Auftaktveranstaltung Bf3R zur Erarbeitung einer Reduktionsstrategie
#JetztMehrTierschutz
Tierschutzgesetz-Novelle lässt Tierversuche unangetastet
Mängel bei Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht
Insgesamt 2 Mio € für Reduktionsstrategie vorgesehen
Auftaktveranstaltung Bf3R zur Erarbeitung einer Reduktionsstrategie

Immer noch unethische und nicht zeitgemäße Tierversuche

Tierversuche sind nach wie vor an der Tagesordnung, trotz immenser Fortschritte in der Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden. Jahr für Jahr sterben so unzählige Tiere durch Methoden, die sowohl ethisch als auch wissenschaftlich nicht zeitgemäß sind. Affen werden Elektroden ins Gehirn implantiert, Kaninchen Substanzen ins Auge geträufelt und Mäuse müssen an künstlich erzeugten Tumoren leiden. Das geschieht in den Laboren im Namen der Forschung, für Giftigkeitsprüfungen und zur Routineproduktion von Substanzen, zur Arzneimittelforschung und auch in der Lehre.

2022 wurden laut Bf3R (Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren) 2.437.794 Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, weitere 1.769.437 als „Überschusstiere“ getötet.

Geboren, um zu sterben

"Überschusstiere" sind Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet, aber dann nicht verwendet wurden, weil sie nicht den Wünschen der Forscher entsprechen. Sie haben nicht das "richtige" Alter, Geschlecht oder genetische Merkmale und werden für den vorgesehenen Versuch nicht gebraucht.

Im Entwurf des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzversuchstierverordnung soll die Tötung dieser Tiere legalisiert werden, wenn Tierversuchsdurchführende und Tierzüchter aus wirtschaftlichen Gründen die Tiere nicht weiterhalten wollen oder können. Bislang eine rechtliche Grauzone, würde diese Änderung die Tötung der Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen rechtlich legitimieren.

Auch wenn die „Überschusstiere“ nur indirekt im Koalitionsvertrag vorkommen, so wird im Koalitionsvertrag eine Strategie versprochen, die Anzahl von Tieren in Tierversuchen zu reduzieren. Es ist widersinnig, wenn die gleichzeitige Tötung von „Überschusstieren“ erlaubt wird.

Die meisten Tiere leiden für die Grundlagenforschung

Der Anteil der Tiere in der Grundlagenforschung im Jahr 2022 blieb auf hohem Niveau bei knapp 56 Prozent, obwohl diese Versuche zunächst dem reinen Erkenntnisgewinn dienen und es nicht absehbar ist, wann oder ob sie dem Menschen irgendwann konkret nützen.

In den Versuchen erlitten insgesamt 62.377 Tiere den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden oder Schäden, wie beispielsweise durch Ersticken nach der Injektion von Giftstoffen.

Im Jahr 2022 ist die Anzahl der genetisch veränderten Versuchstiere, bei denen Forscher die Erbinformation manipulierten, um sie entweder künstlich krank oder dem Menschen ähnlicher zu machen, im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 2022 wurden insgesamt 918.276 genetisch veränderte Tiere in Versuchen eingesetzt, was einen Rückgang um etwa 35.000 im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. 

Tierversuchsfreie Methoden nutzen und vorantreiben

Tierversuchsfreie Wissenschaft wird nicht ausreichend gefördert. Ein Wandel hin zu tierversuchsfreien und humanrelevanten Methoden ist jedoch dringend nötig, um zum Beispiel Therapien gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer zu entwickeln. Denn ob Tierversuche hier tatsächlich den erhofften Durchbruch bringen, ist fragwürdig. Die Ergebnisse lassen sich nur schwer auf den Menschen übertragen, da sich Tiere beispielsweise in Lebensweise und -dauer, Körperbau, Stoffwechsel und Erbgut unterscheiden.

Moderne Alternativen statt Tierversuche

Tierversuchsfreie Wissenschaft umfasst in vitro-Verfahren (Zell- und Gewebekultur), mit welchen unter anderem Zellen von freiwilligen Spendern oder Patienten kultiviert und untersucht werden können. So lassen sich auch Körpergewebe oder sogar Organoide, das sind Miniaturversionen von Organen, nachbilden, an denen biologische Zusammenhänge, die Giftigkeit von Chemikalien oder die Wirksamkeit von Arzneimitteln getestet werden kann. Auch die Biochip-Technologie (organ on a chip, human on a chip), bildgebende Verfahren sowie klinische und epidemiologische Forschung zählen beispielsweise dazu. 

Immer noch leiden und sterben jedes Jahr Millionen Tiere in Tierversuchslaboren. Eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen ist dringend nötig. Hierfür ist es unabdingbar, humanbasierte und tierfreie Alternativen zu fördern. Es ist höchste Zeit, Fördermittel für tierversuchsfreie Wissenschaft aufzustocken, ihre Umsetzung in die Praxis zu beschleunigen und einen Zeitplan mit Meilensteinen festzulegen. Um dies zu erreichen, braucht es klare Zielvorgaben.

Unsere Forderungen:

Wir fordern den Ausstieg aus sämtlichen Tierversuchen. Bis zu einem solchen Komplettausstieg sind mindestens umzusetzen:

  • Massive Ausweitung der Förderung von tierversuchsfreien Methoden, Umstrukturierung der Vergabe von Fördermitteln mit höchster Priorität auf tierversuchsfreie Verfahren.
  • Anpassung des Genehmigungsverfahrens, um eine unabhängige Prüfung auf ethische Vertretbarkeit durch die Genehmigungsbehörden zu ermöglichen.
  • Aufnahme von Ethik sowie Schulung in der Anwendung von tierversuchsfreien Methoden in die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler*innen.
  • Formulierung einer Ausstiegsstrategie zur schrittweisen Beendigung aller Tierversuche.
  • Sofortiges Verbot von schwer belastenden Tierversuchen und Versuchen an Primaten.

Was bisher geschah

Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veranstaltete im Namen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung einer Reduktionsstrategie für Tierversuche unter Teilnahme von Vertretern der Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Tierschutzorganisationen, sowie fachlich betroffener Bundesministerien.

Das BMEL veröffentlichte einen Entwurf zur Änderung der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVerV), welcher vor allem die Kaskadenregelung als vernünftigen Grund zur Tötung von „Überschusstieren“ einführen will. Die Kaskadenregelung sieht unter anderem vor, dass die Tiere getötet werden dürfen, wenn Tierversuchsdurchführende und Tierzüchter aus wirtschaftlichen Gründen die Tiere nicht weiterhalten können und wenn für sie auch kein privates Zuhause gefunden werden kann. De facto geschieht dies jetzt bereits, allerdings würde die Änderung der Verordnung die Tötung aus rein wirtschaftlichen Gründen rechtlich legitimieren. 

Der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz lässt den Bereich Tierversuche fast komplett außen vor, beinhaltet aber zumindest Vorgaben für Tierversuche zu Kopffüßern und Zehnfußkrebsen, wodurch bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch unerlässlich ist, sowie bei dessen Durchführung der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten ist. Sehr enttäuschend ist, dass grundlegende Mängel, wie die Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen oder die lediglich beratende Funktion der § 15 Kommission, im Entwurf nicht angetastet werden. Alarmierend ist eine Veränderung der Gesetzesbegründung im aktuellen Entwurf, die eine rechtliche Grundlage zur Legitimation der Tötung sogenannter „überzähliger“ Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen schaffen würde.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das „Bundesnetzwerk 3R“ etabliert. In der Theorie wäre somit das im Koalitionsvertrag angekündigte ressortübergreifende Kompetenznetzwerk geschaffen. Ob das Bundesnetzwerk 3R allerdings diese Funktion auch offiziell übernehmen soll oder ob hier zusätzlich etwas geplant ist, ist derzeit unbekannt. Zusätzlich steht das Bundesnetzwerk 3R erst am Anfang und es bleibt abzuwarten, wie viel Mitgestaltungsmöglichkeit den Tierschutzorganisationen gegeben und ob tierversuchsfreie Wissenschaft die oberste Priorität haben wird.

Zusätzlich hat Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag, in einer Pressemeldung verkündet, dass für 2024 1 Million Euro für die Reduktionsstrategie im Haushalt bereitgestellt werden sollen und eine weitere Million in den folgenden Haushalten. Wir begrüßen diesen Schritt, doch es muss abgewartet werden, wie diese Gelder konkret eingesetzt werden sollen.

Die EU-Kommission bekennt sich zu dem Ziel, Tierversuche für Chemikalien abzuschaffen und den langfristigen Ausstieg aus Tierversuchen in Forschung und Bildung zu beschleunigen. Allerdings stellt sich die Komission bei der Forderung nach einem verstärkten Tierversuchsverbot für Kosmetika quer. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuche für Industriechemikalien, Pestizide, Biozide und Arzneimittel hat die Kommission zugesichert, eine Road-Map zur Umsetzung des Ausstiegs zu erarbeiten.

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