Affe im dunklem Käfig

Importverbot von Wildfängen

Status:
Strittige Debatte
Abwartender Smiley


Versprechen der Regierung:

» Wir setzen uns für ein Importverbot von Wildfängen für den Heimtiermarkt ein. «
- Auszug aus dem Koalitionsvertrag -

#JetztMehrTierschutz
Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzbarkeit
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EU-Kommission plant Aktionsplan
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Hunderttausende Wildfänge werden in Deutschland verkauft

Deutschland ist EU-weit der größte Importeur und Absatzmarkt für lebende Wildtiere. Während es innerhalb Deutschlands, wie auch in anderen Europäischen Staaten, grundsätzlich verboten ist, heimische Wildtiere einzufangen, dürfen Tierbestände in Asien, Afrika und Lateinamerika für den Heimtiermarkt in Deutschland geplündert werden. Hunderttausende wildgefangene Reptilien, Amphibien, Fische und Säugetiere werden in Deutschland legal und ohne Einschränkung verkauft – selbst vom Aussterben bedrohte Arten.

Wildtierhandel über Tierbörsen und das Internet

Die Wege zu ihrem Halter finden die meisten importieren Tiere über das Internet oder Tierbörsen. Ob der Halter Sachkunde vorweisen kann, ist nicht relevant, obwohl viele Wildtiere besonders hohe Ansprüche an Futter und Klima haben. Diese lassen sich im Privathaushalt kaum erfüllen.

Endstation Tierheim

Nicht selten landen diese Tiere in den Tierheimen, da sie von ihren Haltern entweder nicht mehr gewollt sind, aufgrund schlechter Haltung vom Veterinäramt beschlagnahmt, oder im schlimmsten Fall einfach ausgesetzt wurden. Die Tierheime stoßen hier oft an ihre Grenzen. So sind nicht alle Tierheime dafür ausgelegt, exotische Gäste zu betreuen. Schließlich braucht es geeignete Räumlichkeiten, die notwendigen finanziellen Mittel sowie das nötige Fachwissen, um Wildtiere aufnehmen und angemessen versorgen zu können.

Es muss eine Positivliste erstellt werden, aus der hervorgeht, welche Tiere sich aus Tier-, Arten- und Naturschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit überhaupt für die private Haltung eignen.

Zudem wäre es sinnvoll, wenn sich Deutschland auch auf EU-Ebene für die Einführung einer Regelung nach dem Vorbild des US-amerikanischen „Lacey Acts“ stark macht. Dieser macht Import, Besitz, Kauf und Export von Wildtieren strafbar, deren Fang oder Ausfuhr im Heimatland gegen die dortigen Gesetze verstößt.

Naturentnahmen schwächen die ohnehin schrumpfenden Wildbestände und sind für die betroffenen Tiere auf Grund der Fangmethoden, langer Transporte und der oft unzureichenden Lagerzustände bei Zwischenhändlern tierschutzrelevant. Der Import von jährlich hunderttausenden Wildtieren birgt nicht nur das Risiko, dass gefährliche Krankheitserreger eingeschleppt werden, sondern trägt auch zum globalen Artenschwund bei. Deswegen sollte der Import von Wildfängen in die EU unterbunden werden.

Unsere Forderungen

  • Importverbot von Wildfängen in die EU.
  • Einführung einer Positivliste für Arten, die sich für private Haltung eignen.
  • Einführung bundeseinheitlicher Haltungsvorgaben für die Tiere der Positivliste sowie eines Sachkundenachweises, der vor der Anschaffung eines neuen Tieres erbracht werden muss.
  • Regulierung des Handels mit geschützten Arten nach dem Vorbild für den Online-Handel mit Heimtieren: Identitätsprüfung, behördliche Meldepflicht, sowie Kennzeichnung und Registrierung.

Was bisher geschah

Der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Anforderungen an den Handel mit lebenden Tieren auf Online-Plattformen festzulegen, welche auch für geschützte Arten gelten sollen. Zudem prüft die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie eine Umsetzung des Importverbots von Wildfängen umgesetzt werden kann sowie die Möglichkeit der Einführung einer Positivliste für Heimtiere. 

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