Kuh in der Anbindehaltung

Kein neues Tierschutzgesetz

Das neue Tierschutzgesetz ist gescheitert
#JetztMehrTierschutz
Wir kämpfen weiter für die Tiere!
Das neue Tierschutzgesetz ist gescheitert
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Wir kämpfen weiter für die Tiere!

Das neue Tierschutzgesetz ist gescheitert

Seit über 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dennoch leiden Millionen Tiere täglich, während die Politik oft tatenlos bleibt. Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte 2021 im Koalitionsvertrag eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes angekündigt. Mit dieser Novellierung sollten längst überfällige Lücken geschlossen werden.

Doch mit dem Ende der Ampel-Koalition am 6. November steht nun auch fest: In dieser Legislaturperiode wird es keine Erneuerung des Tierschutzgesetzes mehr. Ebenso bleibt unklar, wie es mit der dringend benötigten Position der Bundestierschutzbeauftragten weitergeht.

„Es ist enttäuschend, dass parteipolitische Interessen erneut über den Schutz von Tieren gestellt wurden. Doch wir lassen uns nicht entmutigen!“

– Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes

Der fast fertige Entwurf, der über Monate hinweg erarbeitet wurde, hätte wichtige Verbesserungen für den Schutz von Heim- und Nutztieren gebracht. Geplant waren klare Regelungen und die Schaffung eines Amtes für eine Bundestierschutzbeauftragte – Maßnahmen, die dringend notwendig sind. Dass das Gesetz nun nicht kommt, ist ein schwerer Rückschlag für den Tierschutz und eine verpasste Gelegenheit, Millionen Tiere vor Leid zu bewahren.

Trotz dieser Niederlage geben wir nicht auf. Der Deutsche Tierschutzbund wird weiterhin dafür kämpfen, dass die Bedingungen für Tiere endlich verbessert werden und das Staatsziel Tierschutz mehr als nur ein leeres Versprechen bleibt.

Unsere Forderungen

Leider beschränkt sich das Tierleid in Deutschland nicht auf Tierversuchslabors oder die Massentierhaltung. Auch bei den Haustieren gibt es in einigen Punkten akuten Handlungsbedarf. Denn nach wie vor leiden Tiere unter unverantwortungsvoller Zucht und werden vor allem auf das äußerliche Erscheinungsbild gezüchtet, was auf Kosten der Gesundheit der Tiere geht.

Aufgrund fehlender Gesetze ist es einfach, auch Exoten als Haustiere zu erwerben. Wegen ihrer hohen speziellen Bedürfnisse an die Haltung sind diese Tierarten jedoch in den seltensten Fällen als Haustiere geeignet. Die ohnehin schon überfüllten Tierheime sind dann im Zweifel die Anlaufstelle der überforderten Halter.

Gleiches gilt für Hunde, Katzen und weitere Haustiere, die ohne vorherige Sachkunde angeschafft werden und deren Besitzer mit der Haltung überfordert sind. Zudem gibt es für viele Heimtierarten keine konkreten gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Haltung, Umgang und Zucht. Auch der Handel mit Tieren über das Internet ist ursächlich für diese und weitere Probleme. 

Hinzu kommt die Problematik, dass Hunde und Katzen nach wie vor nicht einheitlich gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert werden. Das bedeutet, dass sie im Fall des Entlaufens nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden können, wenn sie im Tierheim abgegeben oder tot aufgefunden werden.  Auch der illegale Tierhandel hat es durch eine fehlende Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht leichter.

Außerdem ist das versteckte Elend der Straßenkatzen in Deutschland nach wie vor riesig. Sie sind auf die Fütterung und Fürsorge durch den Menschen angewiesen und daher nicht nur hungrig, sondern oft auch schwer krank. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten tragen zusätzlich dazu bei, dass sich die Tiere unkontrolliert weitervermehren, sodass der Tierschutz vor einer immer größeren Herausforderung steht.

Daher lauten unsere Forderungen:

  • Einführung einer Heimtierschutzverordnung, inklusive verpflichtender Haltungsvorgaben für alle Heimtierarten, sowie verpflichtender Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, sowie eines verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweises für Tierhalter*innen vor Anschaffung eines Tieres
  • Konkretisierung der Qualzuchtmerkmale in TierSchG §11b, entweder direkt im Gesetz oder in Form einer Qualzuchtverordnung. Zudem braucht es ein Haltungs-, Import-, Verkaufs- und Werbeverbot für Qualzuchten. 
  • Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
  • Verbot des Handels mit und des Versandes von lebenden Tieren über das Internet – sowohl für Heimtiere als auch für Wildtiere, insbesondere gefährdete oder geschützte Arten. Tierschutzeinrichtungen wie Tierheime oder Auffangstationen, die ihre Tiere zwar online vorstellen, die Beratung und Vermittlung jedoch vor Ort abwickeln, sind von diesem Verbot auszunehmen. Vorbehaltlich dieser grundsätzlichen Verbotsforderung fordern wird mindestens eine gesetzliche Regulierung des Onlinehandels mit Tieren, unter anderem eine verpflichtende Identifikation von Verkäufern
  • Positivliste für die Haltung von Heimtieren
  • Einführung einer Verbrauchsstiftung für Tierheime
  • Streichung der Ausnahmeregelung des Kupierens von Jagdhunden sowie Ergänzung eines Importverbotes für kupierte Hunde (ausgenommen nach nachweislicher medizinischer Indikation oder bei Tierschutzhunden)

Obwohl der Fleischverzehr in Deutschland seit 30 Jahren kontinuierlich sinkt und die landwirtschaftliche Tierproduktion schon lange kritisch im Fokus der Öffentlichkeit steht, leiden und sterben täglich etliche Tiere in diesem Bereich. Sie fristen ein trauriges, beengtes Dasein in Käfigen und werden durch teils schmerzhafte Amputationen den widrigen Haltungsbedingungen angepasst – nur, um in vielen Fällen unter erschreckenden Bedingungen tagelang in andere Länder zur qualvollen Schlachtung transportiert zu werden. Für viele Tierarten gibt es gar keine Haltungsvorgaben, wie z.B. für Milchkühe, Mastrinder, Schafe, Ziegen und Puten.
 
Daher lauten unsere Forderungen:

  • Verbot der Käfig- und Anbindehaltung sowie von Haltungssystemen, bei denen die Verhaltensbedürfnisse nicht erfüllt werden können (z.B. Kastenstände, Warmställe, Vollspaltenböden)
  • Verbot von routinemäßigen Amputationen wie z.B. das Kupieren der Schwänze, das Schnabelkupierens, das Enthornen und die Kastration
  • Videoüberwachung in allen Schlachthöfen unabhängig von der Größe
  • Einführung einer nationalen Datenbank mit Schlachtbefunden, Befunden aus Tierkörperbeseitigungsbetrieben sowie tierbezogenen Kriterien aus Haltungsbetrieben
  • Sachkunde- und Fortbildungspflicht für TierhalterInnen
  • Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten
  • Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft
  • Förderung der pflanzlichen Lebensweise
  • Produktions-, Anwendungs- und Importverbot von PMSG (Hormon, das aus dem Blut trächtiger Pferde gewonnen wird)

In Tierversuchen leiden und sterben jedes Jahr Millionen Tiere – oft ohne jeglichen Erkenntnisgewinn. Die Forschung zu tierversuchsfreien Methoden bleibt aber weiterhin völlig unterfinanziert, obwohl sie so vielversprechend ist. 

Daher lauten unsere Forderungen:

  • Massive Ausweitung der Förderung von tierversuchsfreien Methoden 
  • Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen ohne Ausnahmen
  • Ausstiegsstrategie aus Tierversuchen & langfristiges Verbot

Noch immer werden Wildtiere wie Löwen oder Elefanten in Manegen vorgeführt und müssen Kunststücke vorführen, obwohl diese Auftritte mit großem Stress für die Tiere verbunden sind und ihre Ausbildung oft mit Gewalt erfolgt. Auch Tiere, die für ihren Pelz gehalten werden, leiden Qualen – ebenso wie bei der Jagd. Tierleid entsteht außerdem im Umgang mit lebenden Fischen und Krustentieren. 

Daher lauten unsere Forderungen:

  • Verbot von Wildtieren im Zirkus
  • Aufnahme eines Verbots der Zucht und Haltung von Pelztieren
  • Streichung aller jagdlich bedingten Ausnahmen für Tierleid
  • Aufnahme eines Verbots des Kochens von lebendigen Krustentieren ohne vorherige Betäubung als zugelassene Tötungsmethode
  • Verbot der Lebendhälterung von Krustentieren & Fischen in Geschäften und Restaurants sowie Lebendabgabe von Krustentieren an Endverbraucher
  • Alle Personen, die Fische zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen

Neben den genannten Bereichen gibt es weitere Punkte, die geändert werden müssen, um Tiere zu schützen. Obwohl es durch das Urteil zum Kükentöten bereits geltendes Recht ist, dass „wirtschaftliches Interesse per se keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres“ darstellen darf, ist diese Grundlage ethischen Tierschutzes gesetzlich noch nicht verankert worden.  

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Organisation und Unterstützung von Tierschutzvereinen und insbesondere den Tierheimen. Zwar nehmen sie den Kommunen die Betreuung und Versorgung von Fundtieren ab, werden jedoch finanziell im Stich gelassen. Das muss sich dringend ändern.

Daher lauten unsere Forderungen:

  • Wirtschaftliches Interesse ist kein vernünftiger Grund für die Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres. Der ethische Tierschutz muss in den Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufgenommen werden
  • Eine rechtliche Klarstellung, damit künftig besser gegen tierschutzwidrige Inhalte in den Sozialen Medien vorgegangen werden kann
  • Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene für seriöse Tierschutzvereine
  • Stärkung des Ehrenamtes
  • Einrichtung eines Rundes Tisches für die Tierheime
Jedes Katzenleben zählt

Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Sie leiden im Verborgenen und ihr Leben ist meist nur sehr kurz und qualvoll. Sie sind auf menschliche Fürsorge angewiesen. Lasst uns gemeinsam dieses Leid sichtbar machen und mindern!

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