Im Entwurf gibt es einen neuen Abschnitt zur Regulierung von Tierbörsen, der ein Verbot des Zurschaustellens, Tauschens und Verkaufens von aus der Natur entnommenen Wirbeltieren (Wildfang) enthält. Dieser positive Ansatz wird jedoch sofort relativiert: Es sind Ausnahmen vorgesehen, unter der Bedingung, dass nachgewiesen werden kann, dass diesen Tieren durch Zurschaustellung, Tausch oder Verkauf keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
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